2004

9 O 496/04 - Carbuttler

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
229

Landgericht Braunschweig
Urteil vom 22. Dezember 2004, Az. 9 O 496/04

I.
Die Beklagte wird verurteilt, es im deutschen Geltungsbereich des Europäischen Patents ..... zu unterlassen,

Haltevorrichtungen, insbesondere Kleiderhalter, mit einem Aufnahmeelement, das mindestens ein Mittel zur Aufnahme wenigstens eines Kleidungsstücks oder dergleichen aufweist, und mit vorzugsweise zwei Abstützelementen, denen zur Montage der Haltevorrichtung an einem Fahrzeugsitz jeweils ein zur lösbaren Befestigung an Kopfstützhalterungen von Fahrzeugsitzen ausgebildetes Befestigungsmittel zugeordnet ist,

4a O 33/04 - Stautisch

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
247

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 16. Dezember 2004, Az. 4a O 33/04

Rechtsmittelinstanz: 2 U 18/05

I. Die Beklagten werden verurteilt,

1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle mehrfacher Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft an ihrem jeweiligen Geschäftsführer zu vollstrecken ist, zu unterlassen,

2 U 71/03 - Münzschloss

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
316

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 16. Dezember 2004, Az. 2 U 71/03

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin wird auf ihre Berufung das am 10. Juni 2003 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.

I.
Die Beklagte wird verurteilt,

2 U 23/97 - Metalldichtung für Motoren

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
302

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 16. Dezember 2004, Az. 2 U 23/97

Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 26. Oktober 1995 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird unter Abweisung der Klage kostenpflichtig zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 40.000 abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Anschlussberufung der Klägerin wird auf € 1.250.000 festgesetzt.

4b O 346/03 - Schwangerschaftstestgerät V

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
274

Landgericht Düsseldorf
Anerkenntnis-Urteil vom 14. Dezember 2004, Az. 4b O 346/03

I. Die Beklagten werden verurteilt,

1. es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft hinsichtlich der Beklagten zu 1) an ihrem Geschäftsführer zu vollziehen ist, zu unterlassen,

4b O 337/03 - Anhänger

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
273

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 14. Dezember 2004, Az. 4b O 337/03

I. Die Beklagten werden verurteilt, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie seit dem 18.06.1999

Tragevorrichtungen zum Ankoppeln an Fahrzeuge mit einem am Fahrzeug angekoppelten Stützrahmen und mit zumindest einem an dem Stützrahmen schwenkbar festgelegten Trägerelement zur Aufnahme eines Transportgutes und zum Verschwenken desselben aus einer Transportstellung in eine Kippstellung um eine parallel zur Fahrzeugquerachse liegende Schwenkachse

9 O 3000/04 - Fräsanlage

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
228

Landgericht Braunschweig
Urteil vom 7. Dezember 2004, Az. 9 O 3000/04 (437)

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
II. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Der Streit wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

4b O 508/03 - Nassrasiererklingen

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
281

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 2. Dezember 2004, Az. 4b O 508/03

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 250.000 EUR vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:

4b O 297/03 - Rollladenkasten

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
271

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 2. Dezember 2004, Az. 4b O 297/03

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 20.781,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5.648,83 € für die Zeit vom 18.08.1997 bis 31.12.2002 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Diskontsatz aus dem Betrag von 20.781,57 € seit dem 01.01.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 33.500 € vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.781,57 € festgesetzt.

4a O 513/03 - Tief- und Siebdruckanlage

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
263

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 2. Dezember 2004, Az. 4a O 513/03

Die Klage wird abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Tatbestand:

4a O 510/03 - Terrassenabschlussprofil

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
262

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 2. Dezember 2004, Az. 4a O 510/03

I.
Die Beklagten werden verurteilt,

1.
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu insgesamt zwei Jahren

zu unterlassen,

4a O 500/03 - Umlenkmessrolle

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
261

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 2. Dezember 2004, Az. 4a O 500/03

I.
Die Beklagten werden - unter Abweisung der Klage im Übrigen - verurteilt,

1.
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle mehrfacher Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren zu unterlassen,

4a O 171/04 - Lawinen-Verschütteten-Suchsystem

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
234

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 2. Dezember 2004, Az. 4a O 171/04

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 3.650,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus 2.400,-- Euro seit dem 22.12.2003 und aus 1.250,-- Euro seit dem 5.3.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

2 U 64/01 - Verbindungselement für ein Hohlteil mit einem weiteren Teil im Tür- und Fensterbau

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
315

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 2. Dezember 2004, Az. 2 U 64/01

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. März 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Im Umfang des erstmals im Berufungsverfahren geltend gemachten Begehrens auf Auskunft über den Erwerber der vorgenannten Patentanmeldungen und des vorbezeichneten Gebrauchsmusters wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

2 U 84/01 - Reliefwandreparatur

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
320

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 2. Dezember 2004, Az. 2 U 84/01

I.
Die Berufung des Beklagten gegen das am 5. April 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das genannte Urteil teilweise wie folgt abgeändert:

a)

Der Urteilsausspruch zu I.1.b) wird dahin neu gefasst, dass der Beklagte es zu unterlassen hat,

4b O 366/03 - Kniehebelspannvorrichtung

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
276

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 23. November 2004, Az. 4b O 366/03

I.
Die Beklagte wird unter Klageabweisung im übrigen verurteilt,

1.
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000EUR -ersatzweise Ordnungshaft- oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, zu unterlassen,

druckmittelbetätigbare Kniehebelspannvorrichtungen, insbesondere für Karrosserieteile, bestehend aus

4b O 360/04 - Irreführende Abmahnung

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
275

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 23. November 2004, Az. 4b O 360/04

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 856,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. August 2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt, jedoch mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Amtsgerichts Ahlen verursachten Mehrkosten, die allein von der Klägerin zu tragen sind.

4b O 298/04 - Unberechtigte Abmahnungen

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
272

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 23. November 2004, Az. 4b O 298/04

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 350 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.402,15 EUR festgesetzt.

Tatbestand:

4a O 305/04 - Pravastatin

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
245

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 23. November 2004, Az. 4a O 305/04

I.
Auf den Widerspruch der Antragsgegnerinnen zu 1., 2. und 4. wird die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 6. August 2004 - 4a O 305/04 - im Kostenpunkt (Ziffer III.) dahin abgeändert, dass der Antragstellerin die Verfahrenskosten auferlegt werden.

II.
Die weiteren Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Tatbestand:

4a O 45/04 - Magnetanordnungen für Prothesen

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
257

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 18. Novemer 2004, Az. 4a O 45/04

I. Es wird festgestellt, dass den Beklagten gegen die Klägerin aus dem deutschen Teil des europäischen Patents EP 0 578 xxx B1 keine Ansprüche zustehen, wenn die Klägerin Magnetanordnungen mit zwei einander gegenüberliegenden Elementen für eine Prothesenhalterung des Typs XYZ-IP-MCD-IP-BDN oder XYZ-IP-MCD-IP-IDN im Bereich der Bundesrepublik Deutschland herstellt, anbietet, in den Verkehr bringt oder gebraucht oder zu den genannten Zwecken entweder einführt oder besitzt.

4a O 24/04 - Fruchtkuchen

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
241

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 18. November 2004, Az. 4a O 24/04

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Tatbestand:

2 U 17/02 - Materialstreifenpackungen

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
297

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 18. November 2004, Az. 2 U 17/02

A.

Die Berufung der Beklagten zu 1. bis 3. gegen das am 18. Dezember 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilsausspruch zu I. und II. des angefochtenen Urteils wie folgt gefasst wird:

I.

Die Beklagten zu 1 bis 3 werden verurteilt,

1.

2 U 35/03 - Künstliche Hüftknochengelenke

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
306

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 18. November 2004, Az. 2 U 35/03

Vorinstanz: 4a O 64/02

I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Februar 2003 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

2 U 38/03 - Verpackungen unter Vakuum

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
308

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 18. November 2004, Az. 2 U 38/03

Vorinstanz: 4 O 128/02

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Februar 2003 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Der Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsrechtszuges auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

2 U 44/03 - Filterpapiereinsätze für Kaffeemaschinen

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
310

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 18. November 2004, Az. 2 U 44/03

Vorinstanz: 4 O 587/99

1.
Die Berufung des Beklagten gegen das am 27. März 2003 verkündete Urteil der 4 b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

2.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung von 35.000,-- € abwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4.

9 O 2925/04 - Biegemaschine

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
227

Landgericht Braunschweig
Urteil vom 9. November 2004, Az. 9 O 2925/04 (425)

1. Der Verfügungsbeklagten wird untersagt,

2 U 18/04 - Auskunftsanspruch bei Nachbau II (Sortenschutz)

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
300

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 14. Oktober 2004, Az. 2 U 18/04

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. Januar 2004 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

1.
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Einsicht in seine Aufzeichnungen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem von ihm im Wirtschaftsjahr 1997/98 durchgeführten An- und Nachbau der nachfolgend genannten Pflanzensorten zu gewähren:

- Winterweizen „Flair“, Sortenschlüssel der Klägerin: WW 12609,

4a O 194/03 - Schwangerschaftstestgerät IV

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
236

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 7. Oktober 2004, Az. 4a O 194/03

I. Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Rechnung darüber zu legen, in welchem Umfang sie die nachfolgend beschriebenen Handlungen vom 16. März 1994 bis zum 1. Oktober 1998 sowie vom 1. Juli 2002 bis 9. November 2003 begangen haben:

2 U 17/98 - Kunststoffbügel

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
298

Oberlandesgericht Düsseldorf
Teilurteil vom 07. Oktober 2004, Az. 2 U 17/98

Unter teilweiser Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel der Parteien wird auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin das am 4. Dezember 1997 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert:

I.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Rechnung darüber zu legen, in welchem Umfang sie zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 28. Februar 1997,

2 U 41/04 - Messerkopf für Fleischkutter

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
309

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 7. Oktober 2004, Az. 2 U 41/04

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. März 2004 verkündete Urteil der 4 a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

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