LG Düsseldorf
4b O 91/10 - MPEG2-Standard XXVI
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 91/10
I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie (die Beklagte) in der Zeit vom 06.01.1996 bis 11.09.2009
Anordnungen zum Decodieren eines Eingangsfernsehbildsignals zum Erhalten eines decodierten Fernsehbildsignals
4b O 49/10 - MPEG2-Standard XVIII
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 49/10
I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie (die Beklagte) in der Zeit vom 12.07.1996 bis 18.03.2011
4b O 94/10 - MPEG2-Standard XXVII
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 94/10
I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie (die Beklagte) in der Zeit vom 09.08.1997 bis 27.04.2010
4b O 95/10 - MPEG2-Standard XXVIII
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 95/10
I. Die Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlungen bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,
4b O 50/10 - MPEG2-Standard XIX
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 50/10
I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie (die Beklagte) in der Zeit vom 28.06.1997 bis 19.01.2010
Decodierungssysteme zum Decodieren von Videosignalen,
4b O 97/10 - MPEG2-Standard XXIX
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 97/10
I. Die Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,
4b O 99/10 - MPEG2-Standard XXX
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 99/10
I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie (die Beklagte) in der Zeit vom 22.09.2001 bis 11.10.2010
Geräte zum Decodieren decodierter Daten, die durch Codieren eines digitalen Videosignals (CD) erzeugt werden, welches mehrere Bilder (F0, F1, ...) umfasst,
4b O 51/10 - MPEG2-Standard XX
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 51/10
I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie (die Beklagte) in der Zeit vom 17.08.1996 bis 20.08.2010
4b O 100/10 - MPEG2-Standard XV
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 100/10
I. Die Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,
4b O 52/10 - MPEG2-Standard XXI
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 52/10
I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie (die Beklagte) in der Zeit vom 03.10.1997 bis 03.06.2011
Decoderanordnungen zum Empfangen eines übertragenen Audio- und/oder Video-Signals
4b O 101/10 - MPEG2-Standard XVI
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 101/10
l. Die Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,
4b O 53/10 - MPEG2-Standard XXII
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 53/10
I. Die Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,
4b O 54/10 - MPEG2-Standard XXIII
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 54/10
l. Die Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,
4b O 64/10 - MPEG2-Standard XXIV
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 64/10
l. Die Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,
4b O 47/10 - MPEG-2-Standard VI
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. August 2011, Az. 4b O 47/10
l. Die Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,
4a O 88/11 - Tintenpatronen-Adapter II
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 28. Juli 2011, Az. 4a O 88/11
4a O 232/10 - Winterweizen (Sortenschutz)
Landgericht Düsseldorf
Teilanerkenntnis- und Teilurteil vom 28. Juli 2011, Az. 4a O 232/10
4a O 250/10 - Thermometerflüssigkeit
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 28. Juli 2011, Az. 4a O 250/10
Die einstweilige Verfügung vom 19.11.2010 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4a O 105/11 - Knochen-Fixationssystem
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 28. Juli 2011, Az. 4a O 105/11
4a O 288/10 - Fenster- oder Türflügel
Landgericht Düsseldorf
Teilverzichts- und Teilschlussurteil vom 28. Juli 2011, Az. 4a O 288/10
Ausgangsfall: 4a O 168/07
I. Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 01.07.2008, Az. 4a O 168/07, wird im Wege eines Verzichtsurteils aufgehoben.
4a O 87/10 - Zwischenbehälter-Prallplatte
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 28. Juli 2011, Az. 4a O 87/10
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
4a O 159/10 - Zwischengefäß-Prallplatte
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 28. Juli 2011, Az. 4a O 159/10
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
4a O 87/11 - Tintenpatronen-Adapter
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 28. Juli 2011, Az. 4a O 87/11
4a O 90/10 - Teigwalze
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 14. Juli 2011, Az. 4a O 90/10
I. Die Beklagten werden verurteilt,
4a O 65/10 - Federkraftklemmanschluss
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 14. Juli 2011, Az. 4a O 65/10
I. Die Beklagte wird verurteilt,
4b O 262/09 - Plasmid-DNA-Herstellung
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 12. Juli 2011, Az. 4b O 262/09
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 2.328,07 nebst 5 % Zinsen pro Jahr über dem Basiszinssatz seit dem 10. April 2009 zu zahlen.
II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4b O 130/10 - (Sortenschutz)
Landgericht Düsseldorf
Schlussurteil vom 12. Juli 2011, Az. 4b O 130/10
I. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
4b O 177/10 - Schneeschieberstecksystem
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 5. Juli 2011, Az. 4b O 177/10
I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin schriftlich Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang die Beklagte vom 2. März 2010 bis zum 3. Januar 2011 die nachfolgenden Handlungen begangen hat,
und zwar unter Angabe der Art, des Zeitpunkts und der Anzahl der Werbeaussagen.
4b O 24/10 - Duschtasse II
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 30. Juni 2011, Az. 4b O 24/10
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
T a t b e s t a n d
4a O 60/10 - Duschtasse
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 30. Juni 2011, Az. 4a O 60/10
