4a O 464/05 - Verputzplatte
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 10. November 2011, Az. 4a O 464/05
I. Die Beklagten werden verurteilt,
4b O 67/10 - Festplattenspeicher-Lesekopf II
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 3. November 2011, Az. 4b O 67/10
I. Die Beklagten werden verurteilt,
1. es bei Meldung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle mehrfacher Zuwiderhandlung bis zu insgesamt 2 Jahren, zu unterlassen,
2 U 84/10 - Occluder
Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 27. Oktober 2011, Az. 2 U 84/10
Vorinstanz: 4b O 57/09
I.
Auf die Berufung wird das am 22. Juni 2010 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
III.
2 U 3/11 - Wärmedämmelement
Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 27. Oktober 2011, Az. 2 U 3/11
I.
Die Berufung gegen das am 17. Januar 2011 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Verfügungsbeklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
G r ü n d e :
I.
4a O 14/10 - Wiedergabeschutz
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 27. Oktober 2011, Az. 4a O 14/10
I. Die Beklagten werden verurteilt,
4a O 134/11 - ORC
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 27. Oktober 2011, Az. 4a O 134/11
Rechtsmittelinstanz: 2 U 1/12
I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
4a O 135/10 - Träger für Fensterrahmen
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 27. Oktober 2011, Az. 4a O 135/10
Rechtsmittelinstanz: 2 U 103/11
I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin unter Vorlage eines einheitlichen, geordneten Verzeichnisses vollständig darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie
Träger für Fensterrahmen oder dergleichen bzw. Fensterrahmen oder Fensterprofile mit Trägern,
2 U 3/11 - Bauelement zur Wärmedämmung
Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 27. Oktober 2011, Az. I-2 U 3/11
I.
Die Berufung gegen das am 17. Januar 2011 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Verfügungsbeklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
G r ü n d e :
I.
2 U 74/10 - Topfmaschine
Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 27. Oktober 2011, Az. I- 2 U 74/10
Vorinstanz: 4b O 308/08
I.
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.05.2010 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4a O 273/09 - Displayanordnung
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 25. August 2011, Az. 4a O 273/09
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
4b O 19/10 - Schälzentrifuge
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 15. Oktober 2011, Az. 4b O 19/10
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
IV. Der Streitwert beträgt
- bis einschließlich 20.9.2011: EUR 500.000;
- danach: EUR 475.000.
4b O 110/10 - Vertikale Kallusdistraktion
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 25. Oktober 2011, Az. 4b O 110/10
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
T a t b e s t a n d
4a O 212/10 - Kontrollarmbänder
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 18. Oktober 2011, Az. 4a O 212/10
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 1.626,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 790,00 EUR seit dem 22.06.2010, aus weiteren 668,77 EUR seit dem 23.11.2010 und aus weiteren 168,20 EUR seit dem 16.05.2011 zu zahlen.
2 U 85/10 - PVD-Vorrichtung
Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 13. Oktober 2011, Az. 2 U 85/10
Vorinstanz: 4b O 42/09
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. Juli 2010 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Tenor zu I. 3. des landgerichtlichen Urteils nach
Teil-Klagerücknahme wie folgt gefasst wird:
2 U 75/10 - Papierpresse
Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 13. Oktober 2011, Az. 2 U 75/10
Vorinstanz: 4b O 17/09
A.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10. Juni 2010 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
I.
Die Beklagte wird verurteilt,
2 U 80/10 - Abfalltrenner
Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 13. Oktober 2011, Az. I-2 U 80/10
Vorinstanz: 4a O 254/08
I.
4a O 124/10 - Zahnfärbung
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 6. Oktober 2011, Az. 4a O 124/10
I. Die Beklagten werden verurteilt,
1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu Euro 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ord-nungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis insgesamt zu 2 Jahren, zu unterlassen,
4a O 147/10 - Dichtungsring
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 6. Oktober 2011, Az. 4a O 147/10
I. Die Beklagten werden verurteilt,
4b O 278/08 - Lysin III
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. Oktober 2011, Az. 4b O 278/08
I. Die Beklagten werden verurteilt,
4b O 279/08 - Lysin IV
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. Oktober 2011, Az. 4b O 279/08
I. Die Beklagten werden verurteilt,
4b O 184/10 - Escitalopram II
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 30. September 2011, Az. 4b O 184/10
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 17.09.2010 bleibt im Kostenausspruch (Ziffer IV.) aufrecht erhalten.
Die Antragsgegnerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
4a O 71/11 - Polstervorrichtung II
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 22. September 2011, Az. 4a O 71/11
I. Die einstweilige Verfügung vom 05.05.2011 wird aufrecht erhalten.
II. Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.
4a O 72/11 - Polstervorrichtung III
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 22. September 2011, Az. 4a O 72/11
I. Die einstweilige Verfügung vom 05.05.2011 wird aufrecht erhalten.
II. Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.
4a O 150/10 - Polstervorrichtung
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 22. September 2011, Az. 4a O 150/10
Rechtsmittelinstanz: 2 U 94/11
I. Die Beklagten werden verurteilt,
4a O 167/10 - Sattelaufliegerkupplung
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 22. September 2011, Az. 4a O 167/10
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 100.000,- EUR zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem je-weiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 10.08.2010.
2 W 58/10 - Brasilianische Patente
Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 15. September 2011, Az. 2 W 58/10
I.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – der Beschluss der
4b O 99/11 - Tintenpatrone (3) III
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 15. September 2011, Az. 4b O 99/11
I. Der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 02.09.2010, Aktenzeichen I-2 U 24/10, wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens tragen die Aufhebungsklägerinnen.
4b O 113/11 - Tintenpatrone (6)
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 15. September 2011, Az. 4b O 113/11
I.
Der Verfügungsbeklagten wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle mehrfacher Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, jeweils zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, untersagt,
4b O 114/11 - Tintenpatrone (3) III
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 15. September 2011, Az. 4b O 114/11
I.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
II.
Die Verfügungsklägerin hat die Verfahrenskosten zu tragen.
III.
4b O 216/08 - Zeckenkarte
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 15. September 2011, Az. 4b O 216/08
A.I. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt,
