4b O 141/09 - Clopidogrel III

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1237

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 8. Oktober 2009, Az. 4b O 141/09

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 10. August 2009 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

4b O 193/08 - Schrankmöbel

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1234

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 8. Oktober 2009, Az. 4b O 193/08

I. Die Beklagte wird verurteilt,

4b O 194/08 - Formsprühmaschine

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1222

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 8. Oktober 2009, Az. 4b O 194/08

I.1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, in der Bundesrepublik Deutschland einen Sprühblock eines Sprühwerkzeugs zum Aufsprühen von Sprühmitteln, insbesondere Trennmitteln mittels Luft auf Gießereiformen in Verkehr zu bringen und/oder zu gebrauchen und/oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,

4b O 459/05 - Festplattenspeicher-Lesekopf

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1230

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 8. Oktober 2009, Az. 4b O 459/05

I. Die Beklagten werden verurteilt,
1. es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle mehrfacher Zuwiderhandlung bis zu insgesamt 2 Jahren, zu unterlassen,

4a O 70/09 - PCT-Anmeldungen

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1217

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 6. Oktober 2009, Az. 4a O 70/09

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.927,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2008 zu zahlen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4a O 151/08 - Schlossbeschlag

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1216

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 6. Oktober 2009, Az. 4a O 151/08

I. Die Widerklage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Widerkläger auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4a O 201/08 - Reluktanzmaschine

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1215

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 6. Oktober 2009, Az. 4a O 201/08

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4a O 274/08 - Mehr-Phasen-Reluktanzmaschine

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1238

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 6. Oktober 2009, Az. 4a O 274/08

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4a O 205/08 - Abgasreinigungsanlage

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1224

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 6. Oktober 2009, Az. 4a O 205/08

I. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt,

2 U 41/07 - Glasverbundplatten (Arbeitnehmererf.)

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1158

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 1. Oktober 2009, Az. 2 U 41/07

A.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17. April 2007 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

I.

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