4a O 97/08 - Wirbelsäulenimplantat

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1228

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 22. Oktober 2009, Az. 4a O 97/08

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

4a O 250/08 - Becher-Etikettieranlage

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1225

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 22. Oktober 2009, Az. 4a O 250/08

I. Die Beklagte wird verurteilt,

4b O 250/07 - Tragbarer Generator

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1233

Landgericht Düsseldorf
Schlussurteil vom 20. Oktober 2009, Az. 4b O 250/07

I. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3).
II. Der Streitwert wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
III. Für die Beklagten zu 2) und 3) wird ein Teilstreitwert von 50.000,00 € festgesetzt.
IV. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:

2 U 106/06 - Kehlkopfatemmaske

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1247

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 15. Oktober 2009, Az. 2 U 106/06

I.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das am 22. August 2006 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert; die gegen die Beklagte zu 1. gerichtete Klage wird abgewiesen.

II.
Die gegen die Beklagte zu 2. gerichtete Klage wird ebenfalls abgewiesen.

III.

4a O 215/08 - Schneeketten

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1226

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 13. Oktober 2009, Az. 4a O 215/08

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 17.09.2008 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und der Nebenintervention trägt die Verfügungsklägerin.

4a O 216/08 - Textilbezüge für Kfz-Reifen

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1239

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 13. Oktober 2009, Az. 4a O 216/08

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4a O 266/07 - Textilbezüge für Kfz-Reifen II

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1240

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 13. Oktober 2009, Az. 4a O 266/07

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 19.12.2007 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und der Nebenintervention trägt die Verfügungsklägerin.

4a O 267/07 - Textilbezüge für Kfz-Reifen III

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1241

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 13. Oktober 2009, Az. 4a O 267/07

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4b O 125/09 - Clopidogrel

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1235

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 8. Oktober 2009, Az. 4b O 125/09

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 23. Juli 2009 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

4b O 134/09 - Clopidogrel II

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 
1236

Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 8. Oktober 2009, Az. 4b O 134/09

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 3. August 2009 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

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